RA Dieter Eckert erfolgreich in Thüringen – Kommission „Zukunft Schule“ stellt Arbeitsergebnisse vor

Die vom Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Thüringer Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert einberufene Kommission „Zukunft Schule“ welcher RA und Bürgermeister a.D. Dieter Eckert angehört, stellte jüngst ihre Arbeitsergebnisse vor. Die Kommission sollte sich mit den Perspektiven von Schulen im ländlichen Raum befassen und Vorschläge für die Schulverwaltung und Schulnetzplanung erarbeiten.

Den vollständigen Presseartikel können Sie hier lesen.


Foto: Freistaat Thüringen

Veranstaltung: Heute schon an Morgen denken! Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

• Was ist eine Patientenverfügung?
• Wozu benötige ich eine Vorsorgevollmacht?
• Was ist ein Pflegegrad?
• Warum sollte ich mir heute schon Gedanken über das Thema Pflege machen?
• Was bedeutet es, pflegebedürftig zu sein?
• Was zahlt mir dann die Pflegekasse?

Antworten hierzu erhalten Sie bei der Veranstaltung „Heute schon an Morgen denken!“ am 22.06.2017 um 18:30 Uhr in den Räumen der Enoteca, Offenburger Str. 26 in 77799 Ortenberg. Anwalt und Inhaber der Kanzlei Morstadt | Arendt Rechtsanwälte, Markus Arendt referiert zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ und steht im Anschluss an die Veranstaltung für Fragen bereit.

Anmeldung bis 19.06.2017 bitte an Uwe Kleinhans
per Fax an: 0781 9 70 65 27
per Telefon an: 0781 9 70 65 25
oder E-Mail an: kleinhans.ortenberg@allianz.de

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Erben und Vorsorge – Schützen Sie Ihr Vermögen

MAVortrag-e1484306154577Erben und Vorsorge – Schützen Sie Ihr Vermögen!


AKADEMIE DER ÄLTEREN GENERATION, ACHERN
www.akademie-aeltere-generation-achern.de

Zum Vortrag am Montag, den 20. Februar 2017, um 15 Uhr im Gemeindehaus „St. Josef“ in Achern, Kirchstr. 23/1 laden wir sie herzlich ein:

Erben und Vorsorge – Schützen Sie Ihr Vermögen
Rechtsanwalt Markus Arendt, Offenburg


Das Erbrecht ist ein großes Tabuthema: Nur jeder dritte Deutsche hat seinen Nachlass geregelt. Dabei machen gerade heute komplexe Familienstrukturen und unterschiedlichste Vermögenssituationen besondere Gestaltungen erforderlich, wie sie im Gesetz nicht vorgesehen sind. Sich frühzeitig mit dem zu vererbenden Vermögen beschäftigen ist daher besonders wichtig: Was muss ich beachten, wenn ich mein Testament verfasse? Wie kann ich meinen Partner bedenken? Wie ist Streit unter den Erben zu vermeiden? Und wie wechselt mein Haus möglichst steuerfrei zur nächsten Generation? Was ist zu beachten, wenn ich ins Pflegeheim komme? Zu diesen und ähnlichen Fragen erhalten Sie durch den Referenten aktuelle Antworten.
Rechtsanwalt Markus Arendt ist Inhaber der Kanzlei MORSTADT | ARENDT, Rechtsanwälte in Offenburg. Die Kanzlei veranstaltet seit Jahren die Ortenauer Erbrechtstage und berät zu allen Fragen des Erbrechts.

Auf Ihr Kommen freut sich das KURATORIUM

K. Römer E. Bartsch H. Brunner C. Frohnapfel B. Habermehl K-L. Horn
Eintritt: 3,- €

Aktuelles zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung!
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei der Frage des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen:


Der Bundegerichtshof veröffentlichte gestern eine Pressemitteilung über seine Entscheidung zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (BGH, Az. XII ZB 61/16).

Der schriftlich erklärte Wille „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, ist nicht bestimmt genug, um daraus eine konkrete Behandlungsentscheidung zu sehen.
Eine unmittelbare Bindungswirkung sei nur dann gegeben, wenn der Patientenverfügung eine konkrete Entscheidung des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden könnten. Diese können gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.

Folge dieser Entscheidung für die rund 30% der Deutschen mit einer Patientenverfügung sollte nun die Überprüfung der eigenen Verfügungen und Vollmachten sein.

Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 136/2016 v. 09.08.2016


Ihr Ansprechpartner rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erbrecht:

Markus Arendt
Rechtsanwalt
arendt@morstadt-arendt.de
Telefon 0781-9907595

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