Ganz besonders schön ist der Anwaltsberuf, wenn man erfreuliche Erfolge verbuchen kann. So ist es unserem Rechtsanwalt in Offenburg, Herrn Dieter Eckert, dieser Tage gelungen, für einen in seiner Fortbewegungsfähigkeit sehr stark eingeschränkten Mandanten im Widerspruchsverfahren das Kennzeichen „aG“ im Behindertenausweis zu erstreiten, das zunächst abgelehnt worden war,
weil sein Krankheitsbild in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift nicht ausdrücklich erwähnt ist. Erst durch dieses Kennzeichen wird es ihm möglich, öffentliche Behindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen. Neben einem wirklich aussagekräftigen ärztlichen Gutachten dürfte dabei entscheidend der Hinweis auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gewesen sein, die seit Ende 2008 in Deutschland geltendes Recht ist. Eine Verpflichtung, Mobilität durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, ist darin ausdrücklich enthalten.
Fragen Sie im Zweifelsfall nach – es lohnt sich immer, einen Rechtsanwalt einzuschalten!
Herr Dieter Eckert
Rechtsanwalt
Bürgermeister a. D.
Kanzlei-Schwerpunkte:
Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht,
Privates Baurecht, Immobilienrecht
Telefon 0781-9907595
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