Für Erblasser, Erben & Pflichtteilsberechtigte
Im Erbrecht entscheiden oft Formfragen, Fristen und kluge Gestaltung darüber, ob Ihr Wille umgesetzt wird und ob Streit unter Angehörigen entsteht. Wir begleiten Sie bei der Planung Ihrer Nachfolge ebenso wie nach dem Erbfall, außergerichtlich und vor Gericht. Als Testamentsvollstrecker übernehmen wir auf Wunsch auch selbst Verantwortung für Ihren Nachlass.
Sie möchten Ihr Testament errichten, Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder für den Ernstfall vorsorgen? Wir entwickeln mit Ihnen eine Regelung, die rechtssicher und steuerlich durchdacht ist.
Sie sind Erbe, Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer? Wir sichern Ihre Rechte, vom Erbschein über die Erbauseinandersetzung bis zum Pflichtteil.
Sie suchen einen neutralen und erfahrenen Testamentsvollstrecker oder haben Fragen zu einer laufenden Vollstreckung oder Nachlassverwaltung? Wir übernehmen das Amt oder beraten Sie.
Nach einem Erbfall laufen kurze Fristen, deren Versäumen erhebliche Folgen haben kann. Ist der Nachlass überschuldet, kann eine verpasste Ausschlagung dazu führen, dass Sie für Schulden des Verstorbenen einstehen müssen.
Melden Sie sich deshalb frühzeitig. Wir vergeben in eiligen Fällen kurzfristig Termine.
Ein gutes Testament verhindert Streit und schützt Ihre Angehörigen. Wir beraten Sie umfassend und gestalten Ihre Regelungen individuell:
Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit der richtigen Vorsorge bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet:
Wer frühzeitig plant, kann die Steuerbelastung für seine Familie häufig erheblich reduzieren. Wir beraten Sie selbst zu allen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen:
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Änderungen bei der Erbschaftssteuer.
Nach einem Erbfall stehen Erben vor zahlreichen rechtlichen und praktischen Fragen. Wir unterstützen Sie bei:
Sie wurden enterbt oder sind mit einem Vermächtnis bedacht? Oder sehen Sie sich als Erbe Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt? Wir vertreten Sie auf beiden Seiten:
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird. Wir übernehmen dieses Amt selbst und beraten alle Beteiligten:
Gerade in der Grenzregion haben viele Erbfälle einen Bezug zu Frankreich, etwa durch Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Vermögen auf der anderen Rheinseite. Frau Bernhard berät Sie dabei auch auf Französisch:
In allen Bereichen vertreten wir Sie außergerichtlich sowie vor dem Nachlassgericht und den Zivilgerichten.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In eiligen Fällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.
Wir besprechen Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation und sichten vorhandene Testamente, Verträge und Unterlagen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und eine transparente Übersicht über die Kosten.
Wir gestalten Ihre Regelungen, begleiten die notarielle Beurkundung oder setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit. Für die Gestaltung von Testamenten und die laufende Beratung können wir alternativ ein Pauschal- oder Zeithonorar vereinbaren. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Erbrecht die Kosten einer Beratung. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers richtet sich nach der Anordnung im Testament, andernfalls nach anerkannten Vergütungstabellen, und wird aus dem Nachlass gezahlt.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Er berät und vertritt seit vielen Jahren Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte in Offenburg und der Ortenau, von der Nachfolgeplanung bis zum gerichtlichen Erbstreit.

Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Sie berät in allen Fragen des Erbrechts und übernimmt Testamentsvollstreckungen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden grenzüberschreitende Erbfälle mit Bezug zu Frankreich, die sie auch auf Französisch betreut.
Nein. Ein Testament kann eigenhändig errichtet werden, muss dann aber vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein Erbvertrag bedarf dagegen stets der notariellen Beurkundung. Ein notarielles Testament kann den Erben später den Erbschein ersparen. Welche Form für Sie sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate.
Abkömmlinge, Ehegatten und unter Umständen auch Eltern des Erblassers haben in der Regel einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zudem können Schenkungen der letzten zehn Jahre einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Wir prüfen und beziffern Ihre Ansprüche.
Das Berliner Testament sichert den überlebenden Ehegatten ab. Es kann jedoch Pflichtteilsansprüche der Kinder auslösen, Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ungenutzt lassen und den überlebenden Ehegatten stark binden. Wir prüfen, ob es für Ihre Familie passt oder ob andere Gestaltungen vorteilhafter sind.
Der Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um, verwaltet den Nachlass und verteilt ihn an die Berechtigten. Das vermeidet Streit unter den Erben und schützt etwa minderjährige oder unerfahrene Erben. Die Vergütung richtet sich nach der Anordnung im Testament, andernfalls nach anerkannten Vergütungstabellen, und wird aus dem Nachlass gezahlt.
Die Nachlassverwaltung trennt den Nachlass von Ihrem eigenen Vermögen. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, und Sie die Erbschaft dennoch nicht ausschlagen möchten. So beschränken Sie Ihre Haftung auf den Nachlass.
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine Rechtswahl im Testament kann stattdessen das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit bestimmt werden. Steuerlich ist das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken im Erbrecht die Kosten einer Beratung ab, nicht aber eine weitergehende Vertretung. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und informieren Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten.
Ja. Frau Rechtsanwältin Bernhard berät Sie auf Wunsch auch auf Französisch, insbesondere bei Erbfällen mit Bezug zu Frankreich.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns kurzfristig und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, auf Wunsch auch per Video, per Telefon oder auf Französisch.
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