Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder die Gestaltung von Arbeitsverträgen: Im Arbeitsrecht entscheiden oft kurze Fristen und die richtige Strategie über das Ergebnis. Wir beraten Sie schnell, klar und mit dem Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Sie haben eine Kündigung erhalten, sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder Ihr Arbeitgeber zahlt nicht? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Sie möchten Verträge rechtssicher gestalten, eine Kündigung vorbereiten oder Ihr Unternehmen umstrukturieren? Wir beraten Sie vorausschauend und vertreten Sie vor Gericht.
Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich bei uns. Wir vergeben in solchen Fällen kurzfristig Termine.
Wir prüfen Ihre Situation, zeigen Ihnen Ihre Optionen auf und vertreten Sie außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.
Gute arbeitsrechtliche Beratung vermeidet Streit, bevor er entsteht. Kommt es doch zum Konflikt, vertreten wir Ihr Unternehmen konsequent.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In eiligen Fällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.
Wir besprechen Ihren Fall, prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen Chancen, Risiken und Kosten auf.
Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie.
Wir handeln für Sie außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: Im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Umso wichtiger ist eine frühe und realistische Einschätzung. Wir informieren Sie deshalb vor Beginn der Tätigkeit über die voraussichtlichen Kosten.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernehmen wir die Deckungsanfrage und die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Er berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Offenburg und der Ortenau.
Rechtsanwalt
Er berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts und vertritt Mandanten vor den Arbeitsgerichten.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach ist eine Klage nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren jedoch mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung vereinbart wird. Als Orientierung gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, der tatsächliche Betrag hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und nimmt Ihnen den Kündigungsschutz. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.
Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und die Wartezeit abgelaufen ist, in der Regel ja. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.
Nein. Wir beraten Sie gerne auch per Video oder Telefon.
Ja. Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen, Umstrukturierungen und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und vertreten sie vor den Arbeitsgerichten.
Ja. Wir unterstützen Betriebsräte etwa bei Mitbestimmungsfragen, bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und in Einigungsstellenverfahren. Die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit trägt nach dem Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich der Arbeitgeber.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, auf Wunsch auch per Video oder Telefon.
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