Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg

Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Arbeitsrecht in Offenburg

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder die Gestaltung von Arbeitsverträgen: Im Arbeitsrecht entscheiden oft kurze Fristen und die richtige Strategie über das Ergebnis. Wir beraten Sie schnell, klar und mit dem Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Für Arbeitnehmer

Sie haben eine Kündigung erhalten, sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder Ihr Arbeitgeber zahlt nicht? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Für Arbeitgeber

Sie möchten Verträge rechtssicher gestalten, eine Kündigung vorbereiten oder Ihr Unternehmen umstrukturieren? Wir beraten Sie vorausschauend und vertreten Sie vor Gericht.

Kündigung erhalten? Die Uhr läuft.

Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich bei uns. Wir vergeben in solchen Fällen kurzfristig Termine.

Für Arbeitnehmer

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Wir prüfen Ihre Situation, zeigen Ihnen Ihre Optionen auf und vertreten Sie außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage: Wir prüfen, ob Ihre Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist, und erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage. Häufig lässt sich so eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung erreichen.
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung: Bevor Sie unterschreiben, prüfen wir den Vertrag auf Nachteile, etwa eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, und verhandeln die Konditionen und die Höhe der Abfindung für Sie.
  • Abmahnung: Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und setzen bei Bedarf die Entfernung aus der Personalakte durch.
  • Lohn, Gehalt und Urlaub: Wir setzen offene Vergütungsansprüche, Überstunden, Urlaub und Urlaubsabgeltung durch und achten dabei auf vertragliche Ausschlussfristen.
  • Arbeitszeugnis: Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte Formulierungen und setzen ein wohlwollendes, zutreffendes Zeugnis durch.
  • Befristete Arbeitsverträge: Wir prüfen, ob die Befristung wirksam ist und ob Sie Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.
  • Diskriminierung und AGG: Bei Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität machen wir Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Diese müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Für Arbeitgeber

Rechtssicherheit für Arbeitgeber

Gute arbeitsrechtliche Beratung vermeidet Streit, bevor er entsteht. Kommt es doch zum Konflikt, vertreten wir Ihr Unternehmen konsequent.

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung: Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Vertragsmuster, rechtssicher und im Einklang mit den Vorgaben des Nachweisgesetzes.
  • Kündigungen rechtssicher vorbereiten: Wir begleiten Sie von der Sachverhaltsaufklärung über die Sozialauswahl und die Anhörung des Betriebsrats bis zum formwirksamen Zugang der Kündigung.
  • Abmahnungen: Wir formulieren Abmahnungen so, dass sie im Ernstfall als Grundlage einer späteren Kündigung tragen.
  • Aufhebungsverträge: Wir gestalten und verhandeln Trennungsvereinbarungen, die Rechtsstreitigkeiten vermeiden und kalkulierbare Kosten schaffen.
  • Umstrukturierung und Personalabbau: Wir beraten bei Betriebsänderungen, Massenentlassungen, Interessenausgleich und Sozialplan.
  • Betriebsverfassungsrecht: Wir unterstützen Sie in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, bei Mitbestimmungsfragen, Betriebsvereinbarungen und in Einigungsstellenverfahren.
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge: Wir gestalten und verhandeln Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen und beraten bei deren Beendigung.
  • Laufende Beratung und Prozessvertretung: Wir stehen Ihnen als fester Ansprechpartner für alle Fragen des Personalalltags zur Verfügung und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.

So arbeiten wir mit Ihnen

In vier Schritten zur Lösung

01

Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In eiligen Fällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.

02

Beratung vor Ort, per Video oder Telefon

Wir besprechen Ihren Fall, prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen Chancen, Risiken und Kosten auf.

03

Klärung mit Ihrer Rechtsschutz- versicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie.

04

Durchsetzung Ihrer Interessen

Wir handeln für Sie außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.

Kosten

Transparent von Anfang an

Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: Im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Umso wichtiger ist eine frühe und realistische Einschätzung. Wir informieren Sie deshalb vor Beginn der Tätigkeit über die voraussichtlichen Kosten.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernehmen wir die Deckungsanfrage und die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Persönlich für Sie da

Markus Arendt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Er berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Offenburg und der Ortenau.

Roman Sauer

Rechtsanwalt

Er berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts und vertritt Mandanten vor den Arbeitsgerichten.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Kurz beantwortet

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach ist eine Klage nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren jedoch mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung vereinbart wird. Als Orientierung gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, der tatsächliche Betrag hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.

Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und nimmt Ihnen den Kündigungsschutz. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.

Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und die Wartezeit abgelaufen ist, in der Regel ja. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Nein. Wir beraten Sie gerne auch per Video oder Telefon.

Ja. Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen, Umstrukturierungen und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und vertreten sie vor den Arbeitsgerichten.

Ja. Wir unterstützen Betriebsräte etwa bei Mitbestimmungsfragen, bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und in Einigungsstellenverfahren. Die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit trägt nach dem Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich der Arbeitgeber.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, auf Wunsch auch per Video oder Telefon.

Standort Offenburg:
Philipp-Reis-Str. 9
77652 Offenburg
Telefon: +49 (0) 781-9907595
Telefax: +49 (0) 781-9906595
offenburg@morstadt-arendt.de

Zweigstelle Kehl:
Telefon: +49 (0) 7851-2999
Telefax: +49 (0) 7851-71462
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