Für Unternehmer, Gesellschafter & Geschäftsführer
Wir begleiten mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Freiberufler in allen Phasen ihres Unternehmens: von der Gründung über die laufende Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bis zum Unternehmenskauf und zur Nachfolge. Kommt es zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht.
Sie gründen ein Unternehmen, nehmen Gesellschafter auf oder wollen Ihre Struktur anpassen? Wir finden die passende Rechtsform und gestalten tragfähige Verträge.
Sie führen eine Gesellschaft oder sind an ihr beteiligt? Wir beraten Sie laufend zu Beschlüssen, Verträgen und Haftungsrisiken, damit Sie sicher entscheiden.
Gesellschafterstreit, offene Forderungen oder ein Vertragspartner, der nicht leistet? Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Im Wirtschaftsleben entscheiden kurze Fristen häufig über Rechte und Haftung. Die wichtigsten:
Lassen Sie sich frühzeitig beraten. In eiligen Fällen vergeben wir kurzfristig Termine.
Die Wahl der Rechtsform und die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags prägen Haftung, Steuerlast und Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens auf Jahre. Wir beraten Sie bei:
Geschäftsführer und Gesellschafter treffen täglich Entscheidungen mit rechtlicher Tragweite. Wir stehen Ihnen als fester Ansprechpartner zur Seite:
Arbeitsrechtliche Fragen rund um Geschäftsführer und Mitarbeiter finden Sie auf unserer Seite zum Arbeitsrecht.
Ob Sie ein Unternehmen kaufen, verkaufen, Investoren aufnehmen oder die Nachfolge regeln: Wir begleiten die Transaktion von der Prüfung bis zum Vollzug:
Die erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Seite der Nachfolge erläutern wir auf unserer Seite zum Erbrecht.
Klare Verträge schützen vor Streit und sichern Ihre Ansprüche. Wir gestalten, prüfen und verhandeln für Sie:
Streit unter Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung kann ein Unternehmen lähmen. Wir vertreten Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften:
Wenn Verhandlungen scheitern, vertreten wir Ihr Unternehmen entschlossen und mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung:
In der Krise zählt jeder Tag. Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger:
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In eiligen Fällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.
Wir verschaffen uns ein Bild von Ihrem Unternehmen, Ihren Zielen und den vorhandenen Verträgen und Unterlagen.
Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und eine Schätzung des zeitlichen Aufwands.
Wir gestalten Ihre Verträge, begleiten Beurkundung und Registeranmeldung oder setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeiten wir auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung mit Stundenhonorar. So zahlen Sie für den tatsächlichen Aufwand, unabhängig vom oft hohen Wert der Angelegenheit. Vor Beginn unserer Tätigkeit geben wir Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
In gerichtlichen Verfahren fallen mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
Firmenrechtsschutzversicherungen decken gesellschafts- und vertragsrechtliche Streitigkeiten meist nicht ab. Bei Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer kann eine D&O-Versicherung eintreten. Wir prüfen das gern für Sie.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und deren Gesellschafter, von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge.

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vertragsgestaltung und vertritt sie in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.
Das hängt vor allem von Haftung, Kapital, Zahl der Beteiligten und steuerlichen Zielen ab. GmbH und UG beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sind einfacher zu gründen, die Gesellschafter haften aber grundsätzlich persönlich. Die GmbH & Co. KG verbindet beide Modelle. Wir beraten Sie in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet werden, die Anmeldung zum Handelsregister ist notariell zu beglaubigen. Die Gründung ist inzwischen auch online per Videoverfahren möglich. Wir bereiten Gesellschaftsvertrag und Unterlagen vor und stimmen alles mit dem Notar ab.
Ja, wenn er seine Pflichten verletzt. Besondere Risiken bestehen in der Krise des Unternehmens, etwa bei verspätetem Insolvenzantrag oder Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, sowie bei nicht abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Eine klare Organisation und Dokumentation senkt dieses Risiko erheblich.
Maßgeblich ist zunächst der Gesellschaftsvertrag. Er sollte Kündigung, Ausschluss und die Höhe der Abfindung regeln. Fehlen klare Regelungen, drohen langwierige Streitigkeiten über den Unternehmenswert. Wir prüfen Ihren Vertrag und vertreten Sie im Streitfall.
Zunächst ist zu entscheiden, ob Gesellschaftsanteile oder einzelne Vermögenswerte gekauft werden. Eine sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens deckt Risiken auf, die im Kaufvertrag über Garantien, Freistellungen und Kaufpreisregelungen abgesichert werden sollten.
Häufig ja. Der Ausgleichsanspruch soll den Vorteil abgelten, den das Unternehmen aus den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden weiter zieht. Er muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden.
Wir arbeiten auf Grundlage eines Stundenhonorars und schätzen den voraussichtlichen Aufwand vorab für Sie ein. In gerichtlichen Verfahren fallen mindestens die gesetzlichen Gebühren an.
Ja. Wir verbinden die gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit den erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen, damit Übergabe, Testament und Gesellschaftsvertrag zueinander passen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, auf Wunsch auch per Video oder Telefon.
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