Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Offenburg

Für Unternehmer, Gesellschafter & Geschäftsführer

Handels- und Gesellschaftsrecht in Offenburg

Rechtssicher gründen, führen und durchsetzen

Wir begleiten mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Freiberufler in allen Phasen ihres Unternehmens: von der Gründung über die laufende Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bis zum Unternehmenskauf und zur Nachfolge. Kommt es zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht.

Gründen & gestalten

Sie gründen ein Unternehmen, nehmen Gesellschafter auf oder wollen Ihre Struktur anpassen? Wir finden die passende Rechtsform und gestalten tragfähige Verträge.

Führen & absichern

Sie führen eine Gesellschaft oder sind an ihr beteiligt? Wir beraten Sie laufend zu Beschlüssen, Verträgen und Haftungsrisiken, damit Sie sicher entscheiden.

Streit lösen

Gesellschafterstreit, offene Forderungen oder ein Vertragspartner, der nicht leistet? Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Fristen und Haftungsfallen im Blick

Im Wirtschaftsleben entscheiden kurze Fristen häufig über Rechte und Haftung. Die wichtigsten:

  • Insolvenzantrag: Bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen. Danach drohen der Geschäftsleitung persönliche Haftung und Strafbarkeit.
  • Mängelrüge im Handelsverkehr: Ware ist unverzüglich zu untersuchen und Mängel sind unverzüglich zu rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt.
  • Beschlussanfechtung: Bei der AG binnen eines Monats. Bei der GmbH gilt die Monatsfrist als Leitbild, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
  • Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters: Geltendmachung innerhalb eines Jahres nach Vertragsende.
  • Geschäftsführerhaftung: Ansprüche der Gesellschaft verjähren erst nach fünf Jahren. Haftungsrisiken wirken also lange nach.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten. In eiligen Fällen vergeben wir kurzfristig Termine.

Unsere Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Von der Gründung bis zur Nachfolge

Gründung und Gestaltung

Die richtige Struktur von Anfang an.

Die Wahl der Rechtsform und die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags prägen Haftung, Steuerlast und Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens auf Jahre. Wir beraten Sie bei:

  • Rechtsformwahl: GmbH, UG, GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und AG
  • Gründung: Vorbereitung der Gründung und der Handelsregisteranmeldung in Abstimmung mit dem Notar
  • Gesellschaftsverträge und Satzungen: maßgeschneiderte Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Ausscheiden, Abfindung und Wettbewerbsverboten
  • Gesellschaftervereinbarungen: Stimmbindungen, Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte und -pflichten
  • Anteilsübertragungen und Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Umwandlungen: Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung

Laufende Beratung und Corporate Governance

Sicher entscheiden.

Geschäftsführer und Gesellschafter treffen täglich Entscheidungen mit rechtlicher Tragweite. Wir stehen Ihnen als fester Ansprechpartner zur Seite:

  • Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse: Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung
  • Geschäftsordnungen: für Geschäftsführung, Beirat und Aufsichtsrat
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge: Gestaltung, Verhandlung und Beendigung
  • Haftungsvermeidung und Compliance: Organisationspflichten, Kapitalerhaltung und Dokumentation
  • Vertretung: Prokura, Handlungsvollmachten und Zeichnungsbefugnisse
  • Register: Handelsregister, Gesellschaftsregister und Transparenzregister

Arbeitsrechtliche Fragen rund um Geschäftsführer und Mitarbeiter finden Sie auf unserer Seite zum Arbeitsrecht.

Unternehmenskauf, Beteiligung und Nachfolge

Werte sicher übertragen.

Ob Sie ein Unternehmen kaufen, verkaufen, Investoren aufnehmen oder die Nachfolge regeln: Wir begleiten die Transaktion von der Prüfung bis zum Vollzug:

  • Unternehmenskauf und -verkauf: Share Deal und Asset Deal, Absichtserklärung und Kaufvertrag
  • Due Diligence: rechtliche Prüfung des Zielunternehmens
  • Garantien und Haftung: Gestaltung von Garantien, Freistellungen und Kaufpreismechanismen
  • Beteiligungen: Investoren- und Beteiligungsverträge, Joint Ventures
  • Gesellschafterwechsel: Eintritt, Ausscheiden und Abfindung von Gesellschaftern
  • Unternehmensnachfolge: Übergabe an die nächste Generation oder externe Nachfolger

Die erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Seite der Nachfolge erläutern wir auf unserer Seite zum Erbrecht.

Handelsrecht und Vertragsgestaltung

Wer schreibt, der bleibt.

Klare Verträge schützen vor Streit und sichern Ihre Ansprüche. Wir gestalten, prüfen und verhandeln für Sie:

  • Liefer- und Rahmenverträge: einschließlich Handelskauf und Rügeobliegenheit
  • Vertriebsverträge: Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge, Ausgleichsansprüche
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: rechtssichere AGB für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen und Verbrauchern
  • Vertragsprüfung: Prüfung bestehender Verträge auf Risiken und Wirksamkeit einzelner Klauseln
  • Sicherheiten: Bürgschaften, Sicherungsabtretungen und Eigentumsvorbehalt
  • Vertragsverhandlungen: Begleitung und Führung von Verhandlungen

Gesellschafterstreit und Organhaftung

Konflikte klar lösen.

Streit unter Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung kann ein Unternehmen lähmen. Wir vertreten Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften:

  • Beschlussmängel: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie deren Abwehr
  • Gesellschafterrechte: Informations- und Einsichtsrechte, Gewinnansprüche
  • Ausschluss, Austritt und Auflösung: einschließlich Streit über die Abfindung
  • Geschäftsführer: Abberufung, Kündigung des Anstellungsvertrags und Entlastung
  • Organhaftung: Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter
  • Finanzierung: Gesellschafterdarlehen, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

Ihre Ansprüche. Konsequent durchgesetzt.

Wenn Verhandlungen scheitern, vertreten wir Ihr Unternehmen entschlossen und mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung:

  • Forderungen: Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen, Mahn- und Klageverfahren
  • Vertragsstreitigkeiten: Erfüllung, Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Arrest und einstweilige Verfügung
  • Zwangsvollstreckung: zügige Vollstreckung titulierter Forderungen
  • Außergerichtliche Einigung: Verhandlung und Vergleich, um Prozesskosten und Zeit zu sparen
  • Gerichtliche Vertretung: vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, einschließlich der Kammern für Handelssachen

Unternehmenskrise und Sanierung

Rechtzeitig handeln.

In der Krise zählt jeder Tag. Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger:

  • Geschäftsleitung in der Krise: Prüfung von Antragspflichten und Vermeidung persönlicher Haftung
  • Sanierung: Begleitung außergerichtlicher Sanierungsmaßnahmen
  • Gläubigerberatung: Forderungsanmeldung und Abwehr von Insolvenzanfechtungen
  • Liquidation: geordnete Auflösung und Löschung von Gesellschaften

So arbeiten wir mit Ihnen

In vier Schritten zur Lösung

01

Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In eiligen Fällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.

02

Erstgespräch vor Ort, per Video oder Telefon

Wir verschaffen uns ein Bild von Ihrem Unternehmen, Ihren Zielen und den vorhandenen Verträgen und Unterlagen.

03

Einschätzung und Aufwand

Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und eine Schätzung des zeitlichen Aufwands.

04

Umsetzung

Wir gestalten Ihre Verträge, begleiten Beurkundung und Registeranmeldung oder setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Kosten

Transparent nach Zeitaufwand

Im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeiten wir auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung mit Stundenhonorar. So zahlen Sie für den tatsächlichen Aufwand, unabhängig vom oft hohen Wert der Angelegenheit. Vor Beginn unserer Tätigkeit geben wir Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.

In gerichtlichen Verfahren fallen mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.

Firmenrechtsschutzversicherungen decken gesellschafts- und vertragsrechtliche Streitigkeiten meist nicht ab. Bei Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer kann eine D&O-Versicherung eintreten. Wir prüfen das gern für Sie.

Ihre Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht

Persönlich für Sie da

Markus Arendt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und deren Gesellschafter, von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge.

Roman Sauer

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vertragsgestaltung und vertritt sie in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.

Häufige Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Kurz beantwortet

Das hängt vor allem von Haftung, Kapital, Zahl der Beteiligten und steuerlichen Zielen ab. GmbH und UG beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sind einfacher zu gründen, die Gesellschafter haften aber grundsätzlich persönlich. Die GmbH & Co. KG verbindet beide Modelle. Wir beraten Sie in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet werden, die Anmeldung zum Handelsregister ist notariell zu beglaubigen. Die Gründung ist inzwischen auch online per Videoverfahren möglich. Wir bereiten Gesellschaftsvertrag und Unterlagen vor und stimmen alles mit dem Notar ab.

Ja, wenn er seine Pflichten verletzt. Besondere Risiken bestehen in der Krise des Unternehmens, etwa bei verspätetem Insolvenzantrag oder Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, sowie bei nicht abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Eine klare Organisation und Dokumentation senkt dieses Risiko erheblich.

Maßgeblich ist zunächst der Gesellschaftsvertrag. Er sollte Kündigung, Ausschluss und die Höhe der Abfindung regeln. Fehlen klare Regelungen, drohen langwierige Streitigkeiten über den Unternehmenswert. Wir prüfen Ihren Vertrag und vertreten Sie im Streitfall.

Zunächst ist zu entscheiden, ob Gesellschaftsanteile oder einzelne Vermögenswerte gekauft werden. Eine sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens deckt Risiken auf, die im Kaufvertrag über Garantien, Freistellungen und Kaufpreisregelungen abgesichert werden sollten.

Häufig ja. Der Ausgleichsanspruch soll den Vorteil abgelten, den das Unternehmen aus den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden weiter zieht. Er muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden.

Wir arbeiten auf Grundlage eines Stundenhonorars und schätzen den voraussichtlichen Aufwand vorab für Sie ein. In gerichtlichen Verfahren fallen mindestens die gesetzlichen Gebühren an.

Ja. Wir verbinden die gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit den erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen, damit Übergabe, Testament und Gesellschaftsvertrag zueinander passen.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns kurzfristig und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, auf Wunsch auch per Video oder Telefon.

Standort Offenburg:
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