Anwalt für Mietrecht in Offenburg

Für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen

Vom Mietvertrag über die Mieterhöhung bis zur Räumung: Wir beraten Sie vorausschauend und setzen Ihre Rechte als Vermieter konsequent durch, außergerichtlich und vor Gericht.

Mietrecht in Offenburg

Rechtssicher vermieten, verwalten und durchsetzen

Als Anwalt für Mietrecht in Offenburg begleiten wir private Vermieter, Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Wir gestalten Verträge, die halten, prüfen Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen und vertreten Sie bei Kündigung, Räumung und Schadensersatz.

Private Vermieter

Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist vermietet und es gibt Fragen zu Miete, Nebenkosten, Mängeln oder einer Kündigung? Wir klären sie schnell und verständlich.

Gewerbliche Vermietung

Ladenlokal, Büro oder Praxis: Gewerbemietverträge brauchen klare Regeln zu Laufzeit, Wertsicherung und Nebenkosten. Wir gestalten und verhandeln sie.

WEG und Hausverwaltung

Wir beraten Eigentümergemeinschaften und Verwalter bei Beschlüssen, Hausgeld und Verwalterverträgen und vertreten sie vor Gericht.

Fristen, die Vermieter kennen müssen

12 Monate

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.

6 Monate

Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

2 Monate

Nach Zustellung einer Räumungsklage kann der Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch vollständige Zahlung noch unwirksam machen.

3 Monate

Stimmt der Mieter einer Mieterhöhung nicht zu, muss die Klage auf Zustimmung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist erhoben werden.

1 Monat

Beschlüsse der Eigentümerversammlung können nur innerhalb eines Monats angefochten werden.

Sofort

Die Kündigung braucht die richtige Form und Begründung. Ein Fehler kostet Monate. Lassen Sie sie vor dem Versand prüfen.

Unsere Leistungen im Mietrecht

Von der Vermietung bis zur Rückgabe

Mietverträge

Von Anfang an rechtssicher

Ein sauberer Vertrag verhindert die meisten Streitigkeiten. Wir übernehmen:

  • Wohnraummietverträge: befristet und unbefristet, möbliert, Einliegerwohnung
  • Mietmodelle: Staffel- und Indexmiete rechtssicher vereinbaren
  • Klauseln: Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Tierhaltung und Kaution wirksam formulieren
  • Vertragsprüfung: bestehende Verträge und Muster auf unwirksame Klauseln prüfen
  • Übergabe: Übergabe- und Abnahmeprotokolle, Hausordnung

Miete und Mieterhöhung

Die richtige Miete durchsetzen

Bei der Miethöhe entscheiden Begründung und Fristen. Wir begleiten Sie bei:

  • Mieterhöhung: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen
  • Modernisierung: Ankündigung, Duldung und Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Grenzen: Kappungsgrenze und Mietpreisbremse prüfen
  • Zustimmungsklage: gerichtliche Durchsetzung, wenn der Mieter nicht zustimmt

Betriebskosten

Korrekt abrechnen, Nachzahlung sichern

Fehler in der Abrechnung kosten Vermieter jedes Jahr bares Geld. Wir unterstützen Sie bei:

  • Umlagefähigkeit: welche Kosten Sie auf den Mieter umlegen dürfen
  • Abrechnung: Prüfung vor dem Versand, Umlageschlüssel und Fristen
  • Einwendungen: Antwort auf Belegeinsicht und Einwände des Mieters
  • Nachforderungen: Durchsetzung offener Nachzahlungen und Anpassung der Vorauszahlungen

Mehr dazu in unserem Beitrag Abrechnung der Betriebskosten.

Laufendes Mietverhältnis

Konflikte früh lösen

Während der Mietzeit stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite:

  • Mängel und Minderung: Prüfung von Mängelanzeigen und Abwehr unberechtigter Mietminderungen
  • Instandhaltung: Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Duldungspflichten
  • Vertragsverstöße: Untervermietung, Lärm, Tierhaltung, Abmahnung
  • Zahlungsrückstände: Mahnung, Mahnbescheid und Zahlungsklage

Kündigung und Räumung

Formfehler vermeiden, zügig räumen

Bei der Beendigung des Mietverhältnisses zählt jeder Schritt. Wir übernehmen:

  • Eigenbedarfskündigung: Prüfung, Begründung und Durchsetzung, auch bei Widerspruch des Mieters
  • Kündigung wegen Zahlungsverzugs: fristlos und hilfsweise ordentlich
  • Weitere Kündigungsgründe: Pflichtverletzungen, Verwertungskündigung, Sonderkündigungsrechte
  • Räumungsklage: gerichtliches Verfahren, auch im Eilverfahren
  • Räumungsvollstreckung: Zwangsräumung, auch als kostengünstige Berliner Räumung

Mietende und Kaution

Schäden ersetzt, Kaution richtig abgerechnet

Nach dem Auszug läuft die Uhr. Wir helfen bei:

  • Rückgabe: Abnahme, Protokoll und Beweissicherung
  • Schadensersatz: Schäden an der Mietsache und unterlassene Schönheitsreparaturen, innerhalb der kurzen Verjährung
  • Kaution: Abrechnung, Einbehalt für offene Forderungen und Betriebskosten
  • Nutzungsentschädigung: wenn der Mieter nicht rechtzeitig auszieht

Gewerbemietrecht

Klare Regeln für Ladenlokal, Büro und Praxis

Im Gewerbemietrecht gilt weitgehende Vertragsfreiheit. Umso wichtiger ist ein durchdachter Vertrag:

  • Vertragsgestaltung: Laufzeit, Optionen, Wertsicherung, Nebenkosten und Konkurrenzschutz
  • Schriftform: Prüfung, damit langfristige Verträge nicht vorzeitig kündbar werden
  • Streitigkeiten: Mietrückstände, Mängel, Beendigung und Räumung von Gewerbeflächen
  • Pacht: Pachtverträge, etwa für Gastronomie

WEG, Verwaltung und Immobilienkauf

Für Eigentümer und Verwalter

Rund um das Wohnungseigentum und den Erwerb von Immobilien beraten wir:

  • Eigentümergemeinschaften: Beschlüsse, Eigentümerversammlung, Hausgeld und Sonderumlagen
  • Beschlussklagen: Anfechtung und Abwehr von Beschlüssen
  • Hausverwaltungen: Verwalterverträge und laufende Beratung
  • Immobilienkauf: Prüfung von Kaufverträgen und Begleitung der Transaktion

So arbeiten wir mit Ihnen

In vier Schritten zur Lösung

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular. In eiligen Fällen erhalten Sie kurzfristig einen Termin.

02

Unterlagen prüfen

Wir sichten Mietvertrag, Schriftverkehr und Abrechnungen, vor Ort, per Video oder Telefon.

03

Einschätzung und Kosten

Sie erhalten eine klare Empfehlung und eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten.

04

Durchsetzung

Wir handeln für Sie, außergerichtlich oder vor Gericht, und halten Sie auf dem Laufenden.

Kosten

Transparent von Anfang an

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Wert der Angelegenheit, etwa der Jahresmiete. Für Vertragsgestaltung und laufende Beratung können wir alternativ ein Pauschal- oder Zeithonorar vereinbaren.

Befindet sich der Mieter in Verzug, kann er die außergerichtlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden schulden. Im Gerichtsverfahren trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten. Haben Sie einen Vermieter-Rechtsschutz, übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Ihre Ansprechpartner im Mietrecht

Persönlich für Sie da

Roman Sauer

Rechtsanwalt

Er berät Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen im Wohnraum- und Gewerbemietrecht und vertritt sie bei Kündigung, Räumung und Zahlungsklagen.

Markus Arendt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Er berät seit vielen Jahren Eigentümer und Vermieter in Offenburg und der Ortenau, gerade dort, wo Immobilie, Erbfall und Nachfolge zusammentreffen.

Häufige Fragen zum Mietrecht

Kurz beantwortet

Wenn Sie die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige Ihres Haushalts benötigen und dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe haben. Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben konkret stehen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate. Der Mieter kann unter Umständen wegen einer Härte widersprechen.

Wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum einen Rückstand von zwei Monatsmieten erreicht hat. Wir empfehlen, zusätzlich hilfsweise ordentlich zu kündigen.

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Innerhalb von drei Jahren darf sie höchstens um 20 Prozent steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 Prozent. Das Erhöhungsverlangen muss schriftlich begründet werden.

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Abrechnung nach Kalenderjahr gilt für 2025 also der 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absenden.

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren sechs Monate nach Rückgabe. Sichern Sie Ihre Ansprüche deshalb frühzeitig.

Wenn Sie einen Rechtsschutz für Vermieter abgeschlossen haben, in der Regel ja. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Ja. Wir beraten Verwalter und Gemeinschaften bei Beschlüssen, Hausgeld und Verwalterverträgen und vertreten sie vor Gericht.

Beratung im Mietrecht anfragen

Wir melden uns kurzfristig

Standort Offenburg
Philipp-Reis-Str. 9, 77652 Offenburg
Telefax: 0781 9906595
offenburg@morstadt-arendt.de

Zweigstelle Kehl
Telefon: 07851 2999
Telefax: 07851 71462
kehl@morstadt-arendt.de

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Montag bis Freitag 8:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr