Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. In erster Linie soll dies durch Gestaltung und Verhandlung zur Einigung gelingen.
Ganz gleich, ob es sich hierbei um Fragen zur arbeitsrechtlichen Ausgestaltung Ihres Unternehmens, oder auch um individuelle arbeitsrechtliche Themen handelt:
Durch die fachanwaltliche Beratung setzen wir uns zum Ziel, Ihr Anliegen zu einem positiven Ergebnis zu führen.

Da es im Arbeitsrecht kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“ gibt, besteht es aus einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, um den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzustellen. Damit dies gelingt, ist das Arbeitsrecht grob in zwei untergliederte Rechtsbereiche aufgeteilt:

Individual-Arbeitsrecht

&

Kollektiv-Arbeitsrecht

 

 

Mögliche Beratungsfelder könnten in Ihrem Fall sein:
 

  • Arbeitssicherheit
  • Betriebsrat/JAV
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsrenten
  • Kurzarbeit
  • Streik
  • Tarifverträge
    …etc…

 


Ihr Ansprechpartner:

Markus ArendtRechtsanwalt Markus Arendt
Telefon:
Offenburg 0781-9907595
Kehl: 07851-2999
arendt@morstadt-arendt.de

 

News aus dem Arbeitsrecht

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Der neue Mindestlohn – Risiken für Unternehmer!

Ab dem 01.012015 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer und Praktikanten (sofern im Sinne des § 22 I Mindestlohngesetz – MiLoG). Ausnahmen bilden Auszubildende, Langzeitarbeitslose und ehrenamtlich Tätige.

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