Kommunen, Flüchtlinge und das Recht

In einem spannenden Vortrag erläuterte Herr RA und Bürgermeister a. D. Dieter Eckert am gestrigen Abend die Rechtsfragen bei der kommunalen Unterbringung von Asylbewerbern. Als Gäste waren Bürgermeister und zuständige Kommunalmitarbeiter aus der Ortenau eingeladen.

Die Themenblöcke rankten sich unter Anderem um die Frage, wie die Zuteilung der Flüchtlinge unter rechtlichen Aspekten zu behandeln wäre, inwieweit die Ausschreibungs-Verfahren für die Umgestaltung bestehender Gebäude in den Kommunen (z. B. Turnhallen) beschleunigt werden können, und welche Anforderungen aus gesetzlicher Sicht für die Sicherheit dieser Gebäude (z. B. Brandschutz) gestellt werden. Es gab unter anderem intensive Diskussionen darüber, wie der Gesetzgeber Entscheidungen beeinflusst und in welchen Wohngebieten entsprechende Asylbewerberunterkünfte etabliert werden dürfen. Hochinteressiert sprachen Referent und Teilnehmer auch über die rechtliche Situation hinsichtlich der Wohnraummietverhältnisse und anderen Rechtsverhältnissen zwischen den Gemeinden und den Flüchtlingen.

Das starke Interesse der anwesenden Teilnehmer an diesen hochaktuellen Themen veranlasst Herrn Eckert, die Veranstaltung zu wiederholen. Bei Interesse hinterlassen Sie uns einfach Ihre Email-Adresse und/oder Telefonnummer, wir werden Sie dann über den nächsten Termin informieren.


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