Sind Hundezwinger in Wohngebieten erlaubt?

Die Zwingerhaltung von Hunden in Wohngebieten ist immer wieder Gegenstand von Konflikten mit den Baurechtsbehörden. Anlässlich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. W., in der dieses die Haltung von mehr als zwei Huskies im Zwinger in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt hat, weist Rechtsanwalt Dieter Eckert auf folgendes hin:

1. In reinen Wohngebieten ist die Zwingerhaltung untersagt.

2. In allgemeinen Wohngebieten wird eine Haltung von bis zu zwei Hunden für zulässig gehalten. Im Einzelfall kommt es insbesondere darauf an, wie weit der Zwinger vom nächsten Wohngebäude entfernt ist und ob sich die von der Haltung der Hunde ausgehenden Lärmbelastungen im gebietsverträglichen Rahmen halten. Dabei gibt es keine „Faustregeln“, sondern es kommt auf die Verhältnisse im konkreten Gebiet und die konkreten Belastungen durch Hundegebell an. Im Falle eines Bauantrages muss der Antragsteller dies nachvollziehbar darlegen und notfalls beweisen können. Geht es um eine Nutzungsuntersagung, muss die Baubehörde konkret belegen können, dass es zu unverträglichen Belästigungen kommt. Am Ende sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Befragungen von Nachbarn, evtl. sogar Lärmgutachten notwendig.

3. Unbedingt zu beachten sind im Übrigen die Hinweise in der Tierschutz-Hundeverordnung zur artgerechten Zwingerhaltung, die möglicherweise durchaus Auswirkungen auf die Lärmsituation haben können.

Fragen Sie im Zweifelsfall nach – es lohnt sich immer, einen Rechtsanwalt einzuschalten!


Rechtsanwalt Eckert hält Vorlesungen,Umwelt- und Planungsrecht für Energie- und Versorgungswirtschaft, Umweltrecht, Öffentliches Baurecht Offenburg - Baurecht Offenburg - Bau- und Architektenrecht Offenburg - Baurecht Offenburg - Architektenrecht Offenburg - Öffentliches Baurecht - Bau- und Architektenrecht - Immobilienrecht - Planung - Bauwerk - Dieter Eckert - Bürgermeister - Anwalt Offenburg - Rechtsanwalt Offenburg

Herr Dieter Eckert
Rechtsanwalt
Bürgermeister a. D.

Kanzlei-Schwerpunkte:
Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht,
Privates Baurecht, Immobilienrecht
Telefon 0781-9907595
eckert@morstadt-arendt.de
www.morstadt-arendt.de

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