EU-Erbrechtsverordnung: Abkehr vom Staatsangehörigkeits-Prinzip ab 2015

Wegen der immer weiter steigenden Mobilität der EU-Bürger und der wachsenden Zahl von Erbfällen mit Auslandsbezug hat der Rat der EU-Justizminister beschlossen, eine Grundsatzfrage des internationalen Erbrechts neu zu regeln: in Zukunft wird auf den Nachlass eines EU-Bürgers nicht mehr automatisch das Recht des Staates angewendet, dem er angehört hat. Maßgeblich für das anzuwendende Recht wird stattdessen der letzte gewöhnliche Aufenthalt zum Todeszeitpunkt sein.

Damit soll es nicht zuletzt den Behörden und Gerichten vor Ort erspart werden, das Recht anderer EU-Staaten anwenden zu müssen, wenn der verstorbene EU-Bürger eine andere Staatsangehörigkeit besaß.

Den Erblasser wird diese neue Entwicklung allerdings dazu zwingen, sich mit dem Erbrecht des Staates vertraut zu machen, in dem er lebt. Lehnt er dessen erbrechtlichen Regelungen für sich ab, so kann er seinen eigenen Nachlass durch ausdrückliche Rechtswahl dem Recht seines Heimatstaates unterwerfen.

Der Vereinfachung der Rechtsanwendung für Gericht und Behörden dürfte mit einer zunehmenden Rechtsunsicherheit für die EU-Bürger einhergehen, die sich in einem anderen EU-Staat niedergelassen haben. Dessen jeweilige – in der Regel vom deutschen Erbrecht abweichende – Regelungen müssen sie erst kennen lernen. Dies wird umso schwieriger, als manche EU-Staaten teilweise regional verschiedene erbrechtliche Regelungen aufweisen.

Gleichzeitig bietet die neue Erbrechtsverordnung aber die Chance, mit dem Aufenthaltsort auch die bevorzugte Nachlassregelung wählen zu können – so z.B. im Hinblick auf unerwünschte Pflichtteilsregelungen. Hier macht schon das böse Wort vom „Sterbetourismus“ die Runde.

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist am 16.08.2012 in Kraft getreten und wird ab dem 16.08.2014 Geltung haben.

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