Stellenangebot Rechtsanwalt

 

Stellenangebot Rechtsanwalt Offenburg

uu

Wir sind eine zivilrechtlich orientierte Kanzlei mit den Schwerpunkten

Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Erbrecht in Offenburg und Kehl.

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte

in Vollzeit oder Teilzeit

 

in den von uns vertretenen Rechtsgebieten

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per Mail an

Herrn Rechtsanwalt Markus Arendt: arendt@morstadt-arendt.de

Rechtsanwalt Offenburg, Anwalt Offenburg, Erbrecht Offenburg, Arbeitsrecht Offenburg, Mietrecht Offenburg

Stellenangebot Rechtsanwalt

Stellenangebot Studenten

Stellenangebot Studenten

weiterlesen

Ihre Berater für Unternehmensnachfolge

Ihre Berater für Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge, Nachfolgeregelung, Vorsorge, Vollmacht, Tod, Krankheit, Testament, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Anwalt Offenburg, Anwalt Kehl
Expertentipp REIFF Medien 26.09.2015

Die Kanzleien MORSTADT | ARENDT Anwaltspartnerschaft aus Offenburg und MÜLL | ARENDT Anwaltspartnerschaft aus Kehl haben sich vor allem im Erb-, Arbeits- und Vertragsrecht, sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht und Mietrecht einen Namen gemacht. Sie arbeiten in einem etablierten Netzwerk aus Wirtschafts- und Steuerberatern besonders im Bereich der Unternehmensberatung, worunter auch die erbrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgeplanung kompetent erörtert und gelöst werden. Die Tätigkeiten haben ihre örtlichen Schwerpunkte in der Ortenau, aber auch darüber hinaus. Insbesondere durch die Nähe zu Frankreich ist die Kanzleigruppe durch LELARGE | ARENDT auch in Strasbourg vertreten. Durch diese Kooperationen werden die Mandanten grenzüberschreitend rechtlich und wirtschaftlich fachlich beraten und können so gemeinsam die individuell geeigneten Strategien unter anderem in Nachfolgeprozessen entwickeln.

 


 

Unser Expertentipp für Sie

Unternehmer sind fit in ihrem fachlichen und betrieblichen Bereich. Sie haben im besten Fall immer den Überblick über alle laufenden Geschäftstätigkeiten, Zahlen und Mitarbeiter. Doch in ihrer unternehmerischen Praxis vergessen sie oft Eines: Was passiert, wenn ich für längere Zeit ausfalle oder wenn ich gar sterbe? Wer springt für mich als Entscheidungsträger ein?

Die Nachfolgeregelung für Unternehmer wird häufig vernachlässigt. Dabei geht es nicht nur um die Nachfolge bei Tod, sondern auch um den längeren Ausfall, beispielsweise bei Krankheit, längeren Auslandsaufenthalten und so weiter. Hierfür sollte bereits bei der Gründung des Unternehmens Vorsorge getroffen werden. Ist dies nicht geschehen, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, denn: weiß der Unternehmer, was morgen passiert?

Um entsprechende Vorsorge zu treffen, sollten alle wichtigen Unterlagen sowohl aus dem unternehmerischen, als auch aus dem privaten Bereich geordnet und sicher, aber zugänglich aufbewahrt werden. Hier kann ein „Notfallkoffer“ helfen, den man sich etwa als Ringbuchordner mit Kopien von Verträgen, Vollmachten und anderen Dokumenten oder als geschützte Datei mit entsprechend eingescannten Unterlagen anlegt. Dabei können Checklisten helfen, damit nichts vergessen wird. Da jeder Notfallkoffer jedoch individuell gestaltet werden muss, ist eine fachlich kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater unerlässlich. Nur so kann der bevollmächtigte Stellvertreter für den Fall der Fälle agieren und die Fortführung des Unternehmens sichern.

Dies gilt im Übrigen auch für das private Leben, damit die Angehörigen sicher handeln können.


Checkliste

  • Wer kann und soll im Notfall die Geschäftsführung übernehmen?
  • Ist der aktuelle Gesellschaftsvertrag hinterlegt?
  • Gibt es eine Liste mit den wichtigsten Adressen, Konten und Versicherungen?
  • Haben Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht?
  • Wie sieht es überhaupt mit Handlungsanweisungen für den Notfall aus?
  • Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung Ihres Notfallkoffers! »

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

 

EU-Erbrechtsverordnung: Abkehr vom Staatsangehörigkeits-Prinzip ab 2015

EU-Erbrechtsverordnung: Abkehr vom Staatsangehörigkeits-Prinzip ab 2015

Wegen der immer weiter steigenden Mobilität der EU-Bürger und der wachsenden Zahl von Erbfällen mit Auslandsbezug hat der Rat der EU-Justizminister beschlossen, eine Grundsatzfrage des internationalen Erbrechts neu zu regeln: in Zukunft wird auf den Nachlass eines EU-Bürgers nicht mehr automatisch das Recht des Staates angewendet, dem er angehört hat. Maßgeblich für das anzuwendende Recht wird stattdessen der letzte gewöhnliche Aufenthalt zum Todeszeitpunkt sein. weiterlesen

Diese Seite nutzt Cookies für Analysen, personalisierte Inhalte und Werbung.

RECHTSANWÄLTE