Wegen der immer weiter steigenden Mobilität der EU-Bürger und der wachsenden Zahl von Erbfällen mit Auslandsbezug hat der Rat der EU-Justizminister beschlossen, eine Grundsatzfrage des internationalen Erbrechts neu zu regeln: in Zukunft wird auf den Nachlass eines EU-Bürgers nicht mehr automatisch das Recht des Staates angewendet, dem er angehört hat. Maßgeblich für das anzuwendende Recht wird stattdessen der letzte gewöhnliche Aufenthalt zum Todeszeitpunkt sein. weiterlesen
Pflichtteil
Der Pflichtteil
Werden Kinder oder Ehegatten durch letztwillige Verfügung enterbt, können sie den Pflichtteil verlangen. Ihnen steht gegen den oder die Erben ein Geldanspruch zu. Dass das Gleiche unter bestimmten Voraussetzungen auch für Eltern und Enkel, sogar für Urenkel gelten kann, ist weniger bekannt. weiterlesen