Werden Kinder oder Ehegatten durch letztwillige Verfügung enterbt, können sie den Pflichtteil verlangen. Ihnen steht gegen den oder die Erben ein Geldanspruch zu. Dass das Gleiche unter bestimmten Voraussetzungen auch für Eltern und Enkel, sogar für Urenkel gelten kann, ist weniger bekannt. weiterlesen