Erben und Vorsorge – Schützen Sie Ihr Vermögen

MAVortrag-e1484306154577Erben und Vorsorge – Schützen Sie Ihr Vermögen!


AKADEMIE DER ÄLTEREN GENERATION, ACHERN
www.akademie-aeltere-generation-achern.de

Zum Vortrag am Montag, den 20. Februar 2017, um 15 Uhr im Gemeindehaus „St. Josef“ in Achern, Kirchstr. 23/1 laden wir sie herzlich ein:

Erben und Vorsorge – Schützen Sie Ihr Vermögen
Rechtsanwalt Markus Arendt, Offenburg


Das Erbrecht ist ein großes Tabuthema: Nur jeder dritte Deutsche hat seinen Nachlass geregelt. Dabei machen gerade heute komplexe Familienstrukturen und unterschiedlichste Vermögenssituationen besondere Gestaltungen erforderlich, wie sie im Gesetz nicht vorgesehen sind. Sich frühzeitig mit dem zu vererbenden Vermögen beschäftigen ist daher besonders wichtig: Was muss ich beachten, wenn ich mein Testament verfasse? Wie kann ich meinen Partner bedenken? Wie ist Streit unter den Erben zu vermeiden? Und wie wechselt mein Haus möglichst steuerfrei zur nächsten Generation? Was ist zu beachten, wenn ich ins Pflegeheim komme? Zu diesen und ähnlichen Fragen erhalten Sie durch den Referenten aktuelle Antworten.
Rechtsanwalt Markus Arendt ist Inhaber der Kanzlei MORSTADT | ARENDT, Rechtsanwälte in Offenburg. Die Kanzlei veranstaltet seit Jahren die Ortenauer Erbrechtstage und berät zu allen Fragen des Erbrechts.

Auf Ihr Kommen freut sich das KURATORIUM

K. Römer E. Bartsch H. Brunner C. Frohnapfel B. Habermehl K-L. Horn
Eintritt: 3,- €

Aktuelles zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung!
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei der Frage des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen:


Der Bundegerichtshof veröffentlichte gestern eine Pressemitteilung über seine Entscheidung zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (BGH, Az. XII ZB 61/16).

Der schriftlich erklärte Wille „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, ist nicht bestimmt genug, um daraus eine konkrete Behandlungsentscheidung zu sehen.
Eine unmittelbare Bindungswirkung sei nur dann gegeben, wenn der Patientenverfügung eine konkrete Entscheidung des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden könnten. Diese können gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.

Folge dieser Entscheidung für die rund 30% der Deutschen mit einer Patientenverfügung sollte nun die Überprüfung der eigenen Verfügungen und Vollmachten sein.

Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 136/2016 v. 09.08.2016


Ihr Ansprechpartner rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erbrecht:

Markus Arendt
Rechtsanwalt
arendt@morstadt-arendt.de
Telefon 0781-9907595

Transportrecht aktuell – Neue Rechtslage in Frankreich seit dem 01.07.2016

PAS

Seit dem 01.07.2016 gelten in Frankreich neue Regelungen, auf die sich das Transport- und Speditionsgewerbe einstellen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls drohen erhebliche Sanktionen.


Von dieser neuen Rechtslage sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:

• Rechte von entsandtem fahrenden Personal der Straße oder Binnenschifffahrt (z.B. Mindestlohn „SMIC“, etc.)

• Pflicht zur Vorlage von Entsendebescheinigungen („attestation de détachement“)

• Pflicht zur Benennung eines Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich („représentant de l’employeur en France“)


Die Kanzleien MORSTADT | ARENDT Rechtsanwälte in Offenburg & Kehl und LELARGE | ARENDT Avocats • Rechtsanwälte in Strasbourg beraten Sie gerne über die neue Rechtslage in Frankreich und damit einhergehende Fragen:

Ihre Ansprechpartner:

Michael Großer
Rechtsanwalt
grosser@morstadt-arendt.de
Telefon 07851-2999
Eric Lelarge, LL.M.
Rechtsanwalt, avocat
lelarge@lelarge-arendt.de
Telefon 0033 (0) 388 360820

Durch unsere jahrelange Erfahrung, sprachliche Kompetenz und enge Zusammenarbeit gewährleisten die Kanzleien MORSTADT I ARENDT und LELARGE I ARENDT eine einfache und effiziente Betreuung und Beratung zu allen Fragen des Transport- und Speditionsrechts, sowie zur Personenbeförderung.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten, die wir durch eine enge Mandantenbindung gewährleisten ist unser Antrieb und Ziel. Besonders im Transport- und Speditionsgewerbe ist ein stetiger Austausch zwischen Anwalt und Mandant Voraussetzung für eine bestmögliche Interessenwahrnehmung. Durch unsere enge Zusammenarbeit ermöglichen wir dies auch grenzüberschreitend.


Die Kanzlei LELARGE | ARENDT Avocats • Rechtsanwälte bietet Ihnen folgende Leistungen:

I. Umfängliche Beratungen rund um die neue Rechtslage seit dem 01.07.2016

II. Kostenfreie Übermittlung von Übersichten und Unterlagen

III. Tätigkeit für Sie als Vertreter in Frankreich

IV. Verwaltung Ihrer Daten und Betreuung

V. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei Ihre Vertretung gegenüber den französischen Behörden bei
Kontrollen, sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten gegen Stundenhonorar

 

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