Ab dem 01.012015 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer und Praktikanten (sofern im Sinne des § 22 I Mindestlohngesetz – MiLoG). Ausnahmen bilden Auszubildende, Langzeitarbeitslose und ehrenamtlich Tätige. weiterlesen
Der neue Mindestlohn – Risiken für Unternehmer!
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