Ab dem 01.012015 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer und Praktikanten (sofern im Sinne des § 22 I Mindestlohngesetz – MiLoG). Ausnahmen bilden Auszubildende, Langzeitarbeitslose und ehrenamtlich Tätige. weiterlesen