Seit dem 01.07.2016 gelten in Frankreich neue Regelungen, auf die sich das Transport- und Speditionsgewerbe einstellen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls drohen erhebliche Sanktionen.
Von dieser neuen Rechtslage sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:
• Rechte von entsandtem fahrenden Personal der Straße oder Binnenschifffahrt (z.B. Mindestlohn „SMIC“, etc.)
• Pflicht zur Vorlage von Entsendebescheinigungen („attestation de détachement“)
• Pflicht zur Benennung eines Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich („représentant de l’employeur en France“)
Die Kanzleien MORSTADT | ARENDT Rechtsanwälte in Offenburg & Kehl und LELARGE | ARENDT Avocats • Rechtsanwälte in Strasbourg beraten Sie gerne über die neue Rechtslage in Frankreich und damit einhergehende Fragen:
Ihre Ansprechpartner:
Michael Großer Rechtsanwalt grosser@morstadt-arendt.de Telefon 07851-2999 | Eric Lelarge, LL.M. Rechtsanwalt, avocat lelarge@lelarge-arendt.de Telefon 0033 (0) 388 360820 |
Durch unsere jahrelange Erfahrung, sprachliche Kompetenz und enge Zusammenarbeit gewährleisten die Kanzleien MORSTADT I ARENDT und LELARGE I ARENDT eine einfache und effiziente Betreuung und Beratung zu allen Fragen des Transport- und Speditionsrechts, sowie zur Personenbeförderung.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten, die wir durch eine enge Mandantenbindung gewährleisten ist unser Antrieb und Ziel. Besonders im Transport- und Speditionsgewerbe ist ein stetiger Austausch zwischen Anwalt und Mandant Voraussetzung für eine bestmögliche Interessenwahrnehmung. Durch unsere enge Zusammenarbeit ermöglichen wir dies auch grenzüberschreitend.
Die Kanzlei LELARGE | ARENDT Avocats • Rechtsanwälte bietet Ihnen folgende Leistungen:
I. Umfängliche Beratungen rund um die neue Rechtslage seit dem 01.07.2016
II. Kostenfreie Übermittlung von Übersichten und Unterlagen
III. Tätigkeit für Sie als Vertreter in Frankreich
IV. Verwaltung Ihrer Daten und Betreuung
V. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei Ihre Vertretung gegenüber den französischen Behörden bei
Kontrollen, sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten gegen Stundenhonorar