Transportrecht aktuell – Neue Rechtslage in Frankreich seit dem 01.07.2016

PAS

Seit dem 01.07.2016 gelten in Frankreich neue Regelungen, auf die sich das Transport- und Speditionsgewerbe einstellen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls drohen erhebliche Sanktionen.


Von dieser neuen Rechtslage sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:

• Rechte von entsandtem fahrenden Personal der Straße oder Binnenschifffahrt (z.B. Mindestlohn „SMIC“, etc.)

• Pflicht zur Vorlage von Entsendebescheinigungen („attestation de détachement“)

• Pflicht zur Benennung eines Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich („représentant de l’employeur en France“)


Die Kanzleien MORSTADT | ARENDT Rechtsanwälte in Offenburg & Kehl und LELARGE | ARENDT Avocats • Rechtsanwälte in Strasbourg beraten Sie gerne über die neue Rechtslage in Frankreich und damit einhergehende Fragen:

Ihre Ansprechpartner:

Michael Großer
Rechtsanwalt
grosser@morstadt-arendt.de
Telefon 07851-2999
Eric Lelarge, LL.M.
Rechtsanwalt, avocat
lelarge@lelarge-arendt.de
Telefon 0033 (0) 388 360820

Durch unsere jahrelange Erfahrung, sprachliche Kompetenz und enge Zusammenarbeit gewährleisten die Kanzleien MORSTADT I ARENDT und LELARGE I ARENDT eine einfache und effiziente Betreuung und Beratung zu allen Fragen des Transport- und Speditionsrechts, sowie zur Personenbeförderung.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten, die wir durch eine enge Mandantenbindung gewährleisten ist unser Antrieb und Ziel. Besonders im Transport- und Speditionsgewerbe ist ein stetiger Austausch zwischen Anwalt und Mandant Voraussetzung für eine bestmögliche Interessenwahrnehmung. Durch unsere enge Zusammenarbeit ermöglichen wir dies auch grenzüberschreitend.


Die Kanzlei LELARGE | ARENDT Avocats • Rechtsanwälte bietet Ihnen folgende Leistungen:

I. Umfängliche Beratungen rund um die neue Rechtslage seit dem 01.07.2016

II. Kostenfreie Übermittlung von Übersichten und Unterlagen

III. Tätigkeit für Sie als Vertreter in Frankreich

IV. Verwaltung Ihrer Daten und Betreuung

V. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei Ihre Vertretung gegenüber den französischen Behörden bei
Kontrollen, sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten gegen Stundenhonorar

 

Anwälte überschreiten Grenzen

Anwälte überschreiten Grenzen

„Anwälte überschreiten Grenzen” umschreibt Rechtsanwalt Dieter Eckert die von ihm konzipierte und gemeinsam mit der ERAGE in Straßburg am kommenden Mittwoch durchgeführte Veranstaltung. ERAGE ist die im gesamten Osten Frankreichs für die Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten verantwortliche Einrichtung.

Tagsüber wird Rechtsanwalt Eckert überwiegend für Studierende dieser Einrichtung in französischer Sprache ein Blockseminar zur Einführung in das deutsche Zivilprozessrecht mit grenzüberschreitenden und europarechtlichen Bezügen halten. Abends wird Herr Eckert gemeinsam mit Rechtsanwalt Eric Lelarge, dem französischen Partner unserer Kanzlei, an einer Podiumsdiskussion in den Räumen der ERAGE teilnehmen, in deren Mittelpunkt die Rolle des Rechtsanwalts im grenzüberschreitenden Rechts- und Wirtschaftsverkehr steht.
Dieter Eckert: “Angesichts der wachsenden Bedeutung grenzüberschreitender Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen sind Sprachkompetenz und Grundkenntnisse der benachbarten Rechtsordnung wichtige Basis erfolgreicher anwaltlicher Beratung.

Vortrag von RA Dieter Eckert als nationaler Experte des Europarates

Vortrag von RA Dieter Eckert als nationaler Experte des Europarates

Anlässlich des Besuches einer Delegation von armenischen Städten in Straßburg und Kehl hat Herr Rechtsanwalt und Bürgermeister a.D. Dieter Eckert als nationaler Experte des Europarates einen Vortrag über rechtliche  und organisatorische Rahmenbedingungen der kommunalen Personalwirtschaft in Deutschland gehalten.  Neben allgemeinen Themen stand immer wieder die Frage der Rechtssicherheit im Vordergrund. Dies habe vor allem die Ausschreibung von Stellen, aber auch das Beurteilungswesen betroffen, so Dieter Eckert. “So sehr in Ländern wie Armenien auch Nachholbedarf besteht, so sehr regen derartige Diskussionen auch zum Nachdenken über eigene Standards an.”

Sind Hundezwinger in Wohngebieten erlaubt?

Sind Hundezwinger in Wohngebieten erlaubt?

Die Zwingerhaltung von Hunden in Wohngebieten ist immer wieder Gegenstand von Konflikten mit den Baurechtsbehörden. Anlässlich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. W., in der dieses die Haltung von mehr als zwei Huskies im Zwinger in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt hat, weist Rechtsanwalt Dieter Eckert auf folgendes hin: weiterlesen

Behindertenausweis Merkzeichen „aG“

Behindertenausweis Merkzeichen „aG“

Ganz besonders schön ist der Anwaltsberuf, wenn man erfreuliche Erfolge verbuchen kann. So ist es unserem Rechtsanwalt in Offenburg, Herrn Dieter Eckert, dieser Tage gelungen, für einen in seiner Fortbewegungsfähigkeit sehr stark eingeschränkten Mandanten im Widerspruchsverfahren das Kennzeichen „aG“ im Behindertenausweis zu erstreiten, das zunächst abgelehnt worden war, weiterlesen

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